Informationsblatt zum Datenschutz für Bewerber:innen

Wer sind wir? Wer ist bei uns für den Datenschutz verantwortlich (Datenschutzbeauftragter)?

Wir sind die Humboldt-Innovation GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Volker Hofmann.

Wir sind wie folgt zu erreichen:

Humboldt-Innovation GmbH
Geschäftsführer: Volker Hofmann
Ziegelstraße 30
10117 Berlin

Tel.: +49 (30) 2093 70752
Fax: +49 (30) 2093 70779

E-Mail: info@humboldt-innovation.de

Die übermittelten Daten werden nur zum Zweck des Bewerber:innenmanagements und der Stellenbesetzung genutzt und gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nur, wenn die Humboldt-Innovation GmbH im Rahmen der Auftragsabwicklung andere Unternehmen und Einzelpersonen mit der Erfüllung von Aufgaben beauftragt.

Auskunftsrecht: Nach dem Bundesdatenschutzgesetz haben Sie ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten Daten sowie gegebenenfalls ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten.

Verantwotlicher für die Datenverarbeitung: Humboldt-Innovation GmbH, Ziegelstraße 30, 10117 Berlin

Der Datenschutzbeauftragte der Humboldt-Innovation GmbH, ist RA Dr. Stephan Gärtner (gaertner@thenextstanhope.de). unter der o.g. Anschrift, zu Hd. Datenschutzbeauftragter erreichbar.

Bei Fragen zum Datenschutzrecht oder Ihren Betroffenenrechten, weiteren Informationen oder dem Verdacht auf missbräuchliche Verwendung von Aufnahmen oder den Widerruf erteilter Genehmigungen können Sie sich jederzeit direkt an unseren Datenschutzkoordinator Frau Valeska Heitmann LL.M. (jvh@humboldt-innovation.de) wenden.

 

Wir verarbeiten Daten von Ihnen. Welche? Woher? Wie lange? Und müssen oder dürfen wir das überhaupt?

(1) In der Bewerbungsphase erheben wir i.d.R. folgende, ausschließlich von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten: Ihr Name, Ihre Erreichbarkeitsdaten, Ihre sonstigen Daten aus der Bewerbung, ggf. unsere Erkenntnisse aus dem Bewerbungsgespräch und dem Probearbeitstag. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 88 Absatz 1 DSGVO i.V.m. § 26 Absatz 1 BDSG2018, wonach die Verarbeitung von Bewerbungsdaten auch ohne die Einwilligung der Bewerber zulässig ist, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist.

(2) Für den Fall, dass zwischen uns ein Beschäftigungsverhältnis zustande kommt, speichern wir Ihre Bewerbungsdaten bis zum Abschluss der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist, die i.d.R. spätestens zehn Jahre nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses endet. Für den Fall, dass leider kein Beschäftigungsverhältnis zustande kommt, gilt folgendes: Natürlich sagen wir niemandem gern ab und bekommen auch ungern Absagen. In den Fällen, in denen dies leider geschieht, speichern wir Ihre Bewerbungsdaten sechs Monate nach Zugang der jeweiligen Absage. Hierbei berufen wir uns auf Artikel 6 Absatz 1 lit. f DSGVO. Nach dieser Vorschrift ist die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten zulässig, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Unser berechtigtes Interesse leiten wir aus § 15 Absatz 4 des Allgemeines Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ab. Nach dieser Vorschrift muss ein Entschädigungsanspruch nach einer Diskriminierung innerhalb einer Frist von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden. Die Frist beginnt im Bewerbungsverfahren mit dem Zugang der Ablehnung. Nach unserem Dafürhalten ist, sofern sechs Monate nach Absage uns noch keine Beschwerde bekannt ist, nicht davon auszugehen, dass eine solche gegeben ist, sodass wir bis dahin zur Wahrnehmung unserer berechtigten Interessen (Verteidigung gegen einen Entschädigungsanspruch) die Daten speichern dürfen. Sofern Sie einen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot geltend machen, dürfen wir Daten bis zum Abschluss des Vorgangs speichern; auch dies zur Wahrnehmung unserer berechtigten Interessen (Verteidigung gegen einen Entschädigungsanspruch).

(3) Eine gesetzliche Pflicht zur Erhebung dieser Daten besteht in der Bewerbungsphase noch nicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass das Fehlen einiger oder aller Daten gelegentlich zu Nachfragen oder bei dauerhaftem Fehlen zur Unmöglichkeit der Einstellung führen kann.

 

Wem übermitteln wir die Daten? Und: Verlassen die Daten die Europäische Union?

Wir übermitteln Ihre Daten an externe Dienstleister, die uns bei den folgenden Tätigkeiten unterstützen: Speicherung und Verwaltung von Daten, IT-Support. Hierbei stellen wir sicher, dass diese Dienstleister sorgfältig ausgewählt, datenschutzkonform vertraglich gebunden und regelmäßig überprüft werden. Unter diesen Dienstleistern sind auch Unternehmen, die Ihre Daten außerhalb der Europäischen Union verarbeiten bzw. dort ihren Sitz haben. Bei diesen Unternehmen wählen wir nur Unternehmen aus, die die Daten an Orten verarbeiten, für die es einen Angemessenheitsbeschluss der Kommission (Artikel 45 DSGVO) gibt. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, beauftragen wir diese Dienstleister nur, sofern sie hinreichende Sicherheitsgarantien (Artikel 46 DSGVO) abgeben, etwa durch Vereinbarung der EU-Standardvertragsklauseln.

 

Welche Rechte haben Sie?

Sie haben einige Rechte. Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person verarbeiteten personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie auf Datenübertragbarkeit. Ferner haben Sie die Möglichkeit, sich über uns bei der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren. Höflich weisen wir darauf hin, dass diese Rechte ggf. an Voraussetzungen geknüpft sind, auf deren Vorliegen wir bestehen werden.